Was bedeuten die Abrechnungs-Perioden?

Beim Anlegen eines neuen Beitrags bzw. einer neuen Gebühr kann eine Abrechnungsperiode gewählt werden:


Monatlich / Jährlich:
Die Gebühr wird taggenau jeweils für einen Monat oder ein Jahr abgerechnet. Das bedeutet, wenn du eine Gebühr ab dem 10. März bei einem Mitglied abrechnen möchtest, erstellen wir eine Rechnung vom 10. März - 9. April. Die nächste Rechnung dann wieder am 10. April. Jährlich entsprechend beispielsweise vom 10. März 2024 bis zum 9. März 2025.

Quartalsweise:
Die Gebühren werden fix zu den Quartalen abgerechnet. Also am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. 
Wenn du eine Gebühr ab dem 10. März zu einem Mitglied hinzufügst, wird der Beitrag für das gesamte Q1 abgerechnet. Möchtest du hingegen nicht "rückwirkend" das Quartal berechnen, wählst du als Startdatum einfach den 1. April aus.

Je Kalendermonat / Je Kalenderjahr:
Die Funktionsweise ist vergleichbar zur quartalsweisen Abrechnung. Wir rechnen immer laufende Kalendermonate-/Jahre ab. 
Startdatum 10. März würde bei Je Kalendermonat eine Rechnung vom 1. März bis zum 31. März erzeugen. Startdatum 10. März würde bei Je Kalenderjahr eine Rechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember erzeugen.
Nutze diese Abrechnungsperiode, wenn ihr Beiträge je vollständigem Kalenderjahr berechnen möchtet.